Unfallschutz für Übungsleiter und Vorstände

Übungsleiterversicherung und Ehrenamtspauschale über VBG

1. Übungsleiterversicherung
Nicht in die Zuständigkeit von defendo fällt der berufsgenossenschaftliche Schutz, den der Landessportbund über den DOSB und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für das Ehrenamt zur Verfügung stellt. Trifft der Sportunfall einen Übungsleiter, Trainer oder einen im Auftrag des Vereins tätigen Helfer (z.B. einen Platzwart, Zeugwart oder Bauleiter), so genießt das betroffene Mitglied den Schutz durch die VBG. Das gilt für alle arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten, das heißt, es muss ein gültiger (Übungsleiter-) Vertrag (max. bis zur Übungsleiterpauschale) vorliegen.

2. Ehrenamtsversicherung
Als zusätzliche Dienstleistung für seine Mitglieder hat der Landessportbund darüber hinaus eine Zusatzvereinbarung mit der VBG abgeschlossen, mit der alle gewählten und satzungskonformen Vorstandsmitglieder sowie Kampf- und Schiedsrichter pauschal unfallversichert sind. Letztere müssen im Besitz einer gültigen sportartbezogenen Schieds- oder Kampfrichter-Lizenz sein und darüber hinaus im jeweiligen Verband für diese Tätigkeit im entsprechenden Zeitraum registriert und zugelassen sein. Mit der Ehrenamtspauschale genießen auch alle anderen Inhaber eines Wahlamtes oder offiziell vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung berufene Personen diesen Versicherungsschutz. Die Berufung muss sich auf einen in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck beziehen und über die gemeinhin im Verein übliche Tätigkeit hinausgehen.

Bei „Arbeitsunfällen“ wird der Schutz der eigenen Krankenkasse durch die VBG übernommen und durch Mehrleistungen angereichert. Diese gehen über die Kosten für Zuzahlungen, Hilfs- und Heilmittel sowie Rehakosten hinaus und enden, falls notwendig, in der Zahlung von Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten.

Über das Leistungspaket informiert die VBG auf ihrer Homepage.

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