Reisesicherungsschein

Reisesicherungsschein auch für Vereine verbindlich

Schon vor Jahren hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher bestimmt, dass Veranstalter von Pauschalreisen die übliche Vorkasse nur verlangen können, wenn zuvor dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde, der seine Rechte bei einer eventuellen Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft.

Auch für die Veranstaltertätigkeit von Vereinen gilt, dass das gesetzliche Pauschalreiserecht und damit die Pflicht zur Reisepreisabsicherung einzuhalten ist. Eine Ausnahme besteht allenfalls dort, wo sich der Verein auf die Veranstaltung von lediglich ein oder zwei Reisen im Jahr beschränkt. „Auch bei Vereinsreisen muss geltendes Verbraucherschutzrecht beachtet werden. Hier hat der Pauschaltourist ebenfalls Anspruch auf einen Sicherungsschein, wenn der Reisepreis im Voraus bezahlt werden soll, so Hans-Frieder Schönheit, stv. Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie unter die Sonderregelungen für Vereine fallen, kontaktieren Sie unbedingt vorher defendo.

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