Haftpflicht für Aktive

Haftpflichtversichert über den Landessportbund

Die wichtigste Aufgabe des Landessportbundes im Bereich der Versicherungen ist der Basis-Schutz für die Sportlerinnen und Sportler sowie die Unterstützung bei Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden. Hierzu hat der LSB zwei Versicherungsverträge abgeschlossen. Der Risikoträger für die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist derzeit die Feuersozietät Berlin Brandenburg.

Seit 2014 ist die defendo Assekuranzmakler GmbH der Versicherungspartner des LSB Brandenburg. Der Auftrag der defendo ist vielschichtig. Zum einen verhandelt die defendo den Sportversicherungsvertag. Über diesen Vertrag sind der LSB und seine Mitgliedsorganisationen sowie deren Mitglieder unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz deckt dabei viele Risiken des Sports ab. Zum anderen gestaltet defendo im Auftrag des LSB auch Rahmenverträge am Versicherungsmarkt, die die verbleibenden Risiken des Vereins kostengünstig und leistungsstark absichern.

Richtiges Verhalten bei einem Haftpflichtanspruch

Wenn den Verein ein Haftpflichtanspruch ereilt, dann kommt die Haftpflichtschadenanzeige zum Tragen. Der Grundsatz ist im §823 BGB festgehalten, wo es sinngemäß heißt: Wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt, ist ihm zum Ersatz verpflichtet. Im Sport kann das viele Bereiche betreffen. Der Bootsunfall, der verirrte Ball, der eine Scheibe oder ein Auto trifft, der Koronartrainer, der seinen Sportler überfordert … Kommt es zu einem Anspruch, so muss der Verein die Schadenanzeige vollständig und gewissenhaft sowie wahrheitsgemäß ausfüllen. Dies ist die Eingangsvoraussetzung. Außerdem gilt es zu beachten, dass der LSB-Vertrag subsidiär, also nachrangig greift. Gibt es einen Schadenverursacher, wie z.B.

  • den Sportler, der etwas kaputt macht,
  • den Trainer, der die Aufsichtspflicht verletzt oder
  • der Vorstand, der die Verkehrssicherungspflichten missachtet hat,

so müssen diese zum einen im Formular genannt werden und zum anderen den Schaden auch ihrer jeweiligen Versicherung melden. Lehnt diese ab, weil z.B. das Ehrenamt vom Versicherungsschutz nicht erfasst wird, dann springt die LSB-Haftpflicht ein.

Das Prozedere hilft der Solidargemeinschaft Sport, dass der Vertrag auch in Zukunft noch bezahlbar bleibt.
Von Schuldanerkenntnissen oder Ähnlichem ist auf jeden Fall abzusehen, denn die Haftpflicht hat zwei entscheidende Funktionen:

  1. Die Befriedigung berechtigter Ansprüche.
  2. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Der Versicherer orientiert sich dabei an der geltenden Rechtsprechung.

Wie sieht das in der Praxis aus?
Beim Fußball beschädigt ein Ball ein neben dem Sportplatz geparktes Auto.

Fall 1: Der Ball fliegt durch einen Lattenknaller eine ungewohnt hohe Flugbahn und überquert den Zaun hinter dem Tor. Da der Zaun alle vorgeschrieben DIN-Maße hatte und auch in ordnungsgemäßem Zustand war, bleibt der geschädigte KFZ-Besitzer auf seinem Anspruch sitzen. Der Verein hat nicht schuldhaft gehandelt. Er konnte den Schaden nicht abwenden. Hierfür kann der KFZ-Halter eigenständig Versicherungsschutz abschließen. Der Versicherer wird diesen unbegründeten Anspruch abwehren und übernimmt, falls notwendig, hierfür auch die Kosten vor Gericht.

Fall 2: Obwohl der Platz wegen der Zaunsanierung nicht bespielt werden soll, trainiert dort die 1. Mannschaft. Der auf das Tor geschossen Ball wird nicht wie üblich vom Fangnetz gehalten, sondern fliegt bis zum nahegelegen Parkplatz, wo das Fahrzeug beschädigt wird. Da der Vorstand die Sperre nicht richtig kommuniziert hat (Organisationsverschulden), ist in diesem Fall der Anspruch berechtigt und der Schaden am Fahrzeug wird ersetzt.
Hier könnte die Haftpflicht-Schadenanzeige im Download zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig: Der Haftpflichtvertrag des LSB greift subsidiär. Sollte privater Versicherungsschutz beim Schadenverursacher z.B. in Form einer privaten Haftpflicht, einer Tierhalter- oder Bootshaftpflicht bestehen, so greift dieser zuerst. Nur so bleibt der Sportversicherungsvertrag für die Gemeinschaft des Sports bezahlbar und kann seiner Aufgabe der Grundversorgung und Absicherung des Vorstandes nachkommen.

In der Infobroschüre zum Sportversicherungsvertrag sind die Grundzüge des Versicherungsschutzes dargestellt. Der Versicherungsvertrag als solches gibt hingegen Einblick ins Detail.

Schadensformular Haftpflicht

Infos zur Sportversicherung

Sportversicherungsvertrag

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg