Goldener Plan Brandenburg (2021-2024)

Das Land Brandenburg gewährt mit der Neuauflage des „Goldenen Plan Brandenburg“ Zuwendungen (nicht rückzahlbare Leistung) für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten – und zwar ungeachtet dessen, ob der Verein in einer ländlichen oder urbanen Region beheimatet ist. Fördermittel in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro sollen helfen, die von Vereinen getragene Sportinfrastruktur weiter zu verbessern. Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der Sportinfrastruktur durch Bauinvestitionen – vorrangig an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine sowie in Ausnahmefällen an kommunalen Sportstätten. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Finanziert wird der „Goldenen Plan Brandenburg“ , der in der vergangenen Förderperiode (2021-24) 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen in Brandenburg mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt hatte, aus dem Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“. Dabei liegt der Fokus erneut auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen sowie Verbesserungen der Energieeffizienz der bestehenden Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.

Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis- bzw. Stadtsportbund an. Sie finden detaillierte Angaben in der Richtlinie und den Verfahrensregelungen des LSB, der die Sportvereine zum Förderverfahren gern berät.

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg