Corona-Überbrückungshilfe für Sportvereine
des Landes Brandenburg
Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für in Not geratene Sportvereine verlängert. Mit der Corona-Überbrückungshilfe des Landes können Vereine auch im Jahr 2021 Anträge einreichen, um damit Finanzierungslücken zu schließen. Der Verein muss mit dem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt.
Die Überbrückungshilfe kann bis zum 15. November 2021 beim Landessportbund unter coronahilfe@lsb-brandenburg.de mit unten stehendem Formular beantragt werden.
DOSB Hygienestandards
Für Sportvereine, Bünde, Verbände und Veranstalter im Sport
FAQ
Für Sportvereine zum Umgang mit der Corona-Krise
Hier finden die Sportvereine und –verbände unseres Landes Antworten auf die wichtigsten Fragen in der Corona-Krise:
Aktuelle Verordnungen in Brandenburg
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
Erläuterungen zur Umgangsverordnung in Brandenburg
Wiedereinstieg in den Sportbetrieb
Sportartspezische Übergangsregeln der einzelnen Spitzensportverbände
Vereinsführung, Mitarbeiter, Finanzen, Vereinsrecht, Sportbetrieb, Versicherung, Gesundheitssport
Häufige Fragen und ihre Antworten
Kurzarbeit
Im Allgemeinen sowie Besonderheiten für Sportvereine
Kontakt
Andreas Gerlach
Vorstandsvorsitzender
- (03 31) 9 71 98 - 12
- gerlach@lsb-brandenburg.de
Frank G. Krause
Vorstand
- (0331) 9 71 98 - 28
- krause@lsb-brandenburg.de
Fabian Klein
Referatsleiter Kommunikation
- (0331) 9 71 98 - 31
- klein@lsb-brandenburg.de
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