NEU: Corona-Überbrückungshilfe für Sportvereine
des Landes Brandenburg
Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Überbrückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen können Vereine im Rahmen dieser Richtlinie neue Anträge einreichen, um damit Finanzierungslücken zu schließen, „die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Betrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld)“ ergeben, wie es in der Richtlinie heißt.
Die Überbrückungshilfe kann bis zum 06. Dezember 2020 beim Landessportbund unter coronahilfe@lsb-brandenburg.de mit unten stehendem Formular beantragt werden.
DOSB Hygienestandards
Für Sportvereine, Bünde, Verbände und Veranstalter im Sport
FAQ
Für Sportvereine zum Umgang mit der Corona-Krise
Hier finden die Sportvereine und –verbände unseres Landes Antworten auf die wichtigsten Fragen in der Corona-Krise:
Aktuelle Verordnungen in Brandenburg
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg
Erläuterungen zur Umgangsverordnung in Brandenburg
Wiedereinstieg in den Sportbetrieb
Sportartspezische Übergangsregeln der einzelnen Spitzensportverbände
Vereinsführung, Mitarbeiter, Finanzen, Vereinsrecht, Sportbetrieb, Versicherung, Gesundheitssport
Häufige Fragen und ihre Antworten
Kurzarbeit
Im Allgemeinen sowie Besonderheiten für Sportvereine
Kontakt
Andreas Gerlach
Vorstandsvorsitzender
- (03 31) 9 71 98 - 12
- gerlach@lsb-brandenburg.de
Frank G. Krause
Vorstand
- (0331) 9 71 98 - 28
- krause@lsb-brandenburg.de
Fabian Klein
Referatsleiter Kommunikation
- (0331) 9 71 98 - 31
- klein@lsb-brandenburg.de
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