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20220322_corona
Ministerium konkretisiert aktuelle Regeln für den Sport

Der Name ist neu, doch ein Großteil der Regelungen bleibt gleich: Die seit dem 18. März geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die bis dahin gültige Eindämmungsverordnung abgelöst hat, brachte dem Sport nur wenige Änderungen (siehe News 18.3.). Diese Neuerungen hat das Sportministerium nun näher erläutert und dem Sportland dafür zudem eine neue tabellarische Übersicht an die Hand gegeben.

Wichtigste Neuerungen aus Sicht des Brandenburger Sports sind dabei der Wegfall der Personenobergrenzen bei Sportgroßveranstaltungen sowie beim Sport im öffentlichen Raum. Letzterer war bis zum 18. März auf maximal 10 Personen begrenzt. Ebenfalls neu ist der Wegfall von Zutrittsbeschränkungen bei Vereinssitzungen. Wo vormals noch die 3G-Regelung galt, ist nunmehr nur noch das Abstandsgebot zu beachten.

Eine Übersicht über alle aktuellen Pandemie-Regeln im Sport gibt es in der

Tabellarischen Übersicht des MBJS

Die wichtigsten Fragen zu den einzelnen Regeln beantwortet das MBJS auf seiner Seite. Hier sind die FAQ des Ministeriums:

Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Einschränkungen

Sport in geschlossenen Sportanlagen: 3G-Regel

3G-Regel auch bei Sportveranstaltungen

3G-Regel in Freibädern und Schwimmhallen

Vereinssitzungen ohne Zutrittsbeschränkungen

Beschäftigte auf und in Sportanlagen

Sport im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen

Sport in Schulen und Kitas

Weitere Informationen finden Sie im

Erläuterungsschreiben des MBJS

sowie in der

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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