Corona und Sport

Aktuelle Verordnungen und Regeln

für Sportvereine zum Umgang mit der Corona-Krise

Hier finden die Sportvereine und –verbände unseres Landes Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Aktuelle Verordnungen in Brandenburg

SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung

FAQ des MBJS zum Thema Sport

Erläuterungsschreiben des MBJS zur aktuellen Verordnung

Corona-Hilfe für Sportvereine

des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund den Rettungsschirm für in Not geratene Sportvereine neu aufgespannt. Die seit 2020 existierende und bereits mehrfach verlängerte Corona-Hilfe des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) kann auch in diesem Jahr beantragt werden. Der Verein muss mit seinem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt. Ist dies der Fall, erhält der betroffene Verein „eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs.“

Die Hilfe wird für bis zu drei Monate ab dem 01.01.2022 gewährt, maximal bis zum 30.06.2022. Erneute Antragstellungen, die sich auf einen neuen, also vom Erstantrag nicht umfassten Zeitraum von bis zu drei Monaten beziehen, sind möglich. Anträge müssen direkt beim Landessportbund bis zum 01.05.2022 per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de eingereicht werden.

Richtlinie des MBJS zur Corona-Hilfe

FAQs des MBJS zur Corona-Hilfe

Antragsformular zur Corona-Hilfe

 

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg