Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg
Menu
VereinsserviceVerein und SteuernNeuregelungen im Umsatzsteuerrecht
Vereine, die der Umsatzsteuer unterliegen und sich u.a. auch über die Geltendmachung der Vorsteuer finanzieren, müssen auf das Vorliegen korrekter Eingangsrechnungen achten. Die Rechnungen müssen die nachfolgenden Angaben aufweisen, die unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sind. (für so genannte Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 € Gesamtbetrag siehe unten):
Rechnungen über Kleinbeträge, das sind solche mit einem Gesamtbetrag bis zu 150 € inklusive Umsatzsteuer, müssen folgenden Inhalt haben:
Fehlt auch nur eine der Pflichtangaben, ist der Vorsteuerabzug solange ausgeschlossen, bis die Rechnung vom Aussteller berichtigt worden ist. Dies ist erfahrungsgemäß ein mühsamer und oft in der Praxis nicht mehr gangbarer Weg!
Stefan Dieterich, Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
(übernommen aus „Brandenburgisches Sportjournal“)
2024 – Landessportbund Brandenburg
Impressum
Herausgeber:
Landessportbund Brandenburg e.V.
Olympischer Weg 7, 14471 Potsdam
Vorstand:
Andreas Gerlach (Vorstandsvorsitzender)
Frank G. Krause (Vorstand)
Robert Busch (Vorstand)
Sitz:
14471 Potsdam,
Olympischer Weg 7
Telefon: +49 331 58567 - 100
Telefax: +49 331 58567 - 111
E-Mail: presse@lsb-brandenburg.de
Internet: www.lsb-brandenburg.de
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: VR 210 P