Goldener Plan Brandenburg (2021-2024)

Das Land Brandenburg gewährt mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ auf der Grundlage des so genannten „Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes“ Zuwendungen (nicht rückzahlbare Leistung) für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten – zwar ungeachtet dessen, ob der Verein in einer ländlichen oder urbanen Region beheimatet ist. Die Maßnahmen unterstützen die Sportinfrastruktur in den Kommunen im Land Brandenburg zur Sicherstellung der Freizeitbedürfnisse der Brandenburgerinnen und Brandenburger auf sportlichem, gesundheitlichem und sozialem Gebiet. Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der Sportinfrastruktur durch Bauinvestitionen – vorrangig an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine sowie in Ausnahmefällen an kommunalen Sportstätten. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis- bzw. Stadtsportbund an. Sie finden detaillierte Angaben in der Richtlinie und den Verfahrensregelungen des LSB, der die Sportvereine zum Förderverfahren gern berät.

Vorantrag

Verfahrensregelung

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg (RL-GPB)

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg