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20200317_corona
Verbot: Land Brandenburg untersagt Sportstätten-Nutzung bis April

In einer Kabinettsitzung hat die brandenburgische Landesregierung heute weitere einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beschlossen, die auch direkten Einfluss auf das Sportland haben. So untersagt das Land in Form einer Rechtsverordnung den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Tanzstudios. In besonderen Einzelfällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.

In einer aktuellen Pressekonferenz der Landesregierung, in deren Rahmen die neuen Maßnahmen bekanntgegeben wurden, appellierte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke an jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger, die umfassenden Anordnungen, die einzig dem Schutz der Bevölkerung dienen sollen und erst einmal bis zum 19. April gelten, zu befolgen und wies noch einmal auf den Ernst der Lage hin.

Offizielle Pressemitteilung des Landes Brandenburg
Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV)
Verordungstext im Landesrechtsportal

Weitere Informationen für Sportvereine im Land Brandenburg gibt es hier.

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