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Ministerium konkretisiert aktuelle Regeln für den Sport
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Der Name ist neu, doch ein Großteil der Regelungen bleibt gleich: Die seit dem 18. März geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die bis dahin gültige Eindämmungsverordnung abgelöst hat, brachte dem Sport nur wenige Änderungen (siehe News 18.3.). Diese Neuerungen hat das Sportministerium nun näher erläutert und dem Sportland dafür zudem eine neue tabellarische Übersicht an die Hand gegeben.
Wichtigste Neuerungen aus Sicht des Brandenburger Sports sind dabei der Wegfall der Personenobergrenzen bei Sportgroßveranstaltungen sowie beim Sport im öffentlichen Raum. Letzterer war bis zum 18. März auf maximal 10 Personen begrenzt. Ebenfalls neu ist der Wegfall von Zutrittsbeschränkungen bei Vereinssitzungen. Wo vormals noch die 3G-Regelung galt, ist nunmehr nur noch das Abstandsgebot zu beachten.
Eine Übersicht über alle aktuellen Pandemie-Regeln im Sport gibt es in der
Tabellarischen Übersicht des MBJS
Die wichtigsten Fragen zu den einzelnen Regeln beantwortet das MBJS auf seiner Seite. Hier sind die FAQ des Ministeriums:
Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Einschränkungen
Sport in geschlossenen Sportanlagen: 3G-Regel
3G-Regel auch bei Sportveranstaltungen
3G-Regel in Freibädern und Schwimmhallen
Vereinssitzungen ohne Zutrittsbeschränkungen
Beschäftigte auf und in Sportanlagen
Sport im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen
Weitere Informationen finden Sie im
Erläuterungsschreiben des MBJS
sowie in der