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Lizenzen auch ohne kompletten Fortbildungsnachweis verlängerbar

Normalerweise erfordert eine DOSB Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Beschränkungen ist seit Wochen nichts mehr normal – auch im Bereich Bildung des Sportlandes.

So mussten Lehrgänge zur Lizenzverlängerung abgesagt bzw. verschoben werden. Dadurch ist es Übungsleiterinnen und -leitern derzeit nicht möglich, den geforderten Mindestumfang an Fortbildungen zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Das ist auch dem Sportland bewusst, das nun die entsprechenden Lizenzverlängerungen erleichtert.

So können gültige DOSB Lizenzen, die im Jahr 2020 auslaufen würden, während der Corona-Krise auch ohne vollständigen Fortbildungsnachweis um maximal 12 Monate verlängert werden. Die Europäische Sportakademie Land Brandenburg, die die Bildung im Sportland verantwortet, bittet jedoch um Verständnis dafür, dass dies nicht pauschal bei allen Lizenzen möglich ist. Die Verlängerung der DOSB Lizenzen erfolgt frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf.

Die notwendigen Anträge dazu finden Sie hier.

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