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Jun

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Corona-Schirm: Erste Auszahlungen an gefährdete Vereine

Die Corona-Einschränkungen der vergangenen Monate sind nicht spurlos an den Sportvereinen des Landes Brandenburg vorübergegangen. In allen Teilen des Landes herrschte Stillstand auf den Plätzen, in den Hallen und auf den Vereinsgeländen. Die vielfältigen Aktivitäten der brandenburgischen Sportvereine waren praktisch eingefroren. Wettkämpfe, Vereinsfeiern und viele andere Veranstaltungen fielen aus und hinterließen gefährliche Lücken in den Etats der Vereine. Erlöse aus den Veranstaltungen, langfristig eingeplant zur Querfinanzierung des Sportbetriebs, blieben aus. Der komplette Wegfall der Wettbewerbe bedeutete zudem weniger Einnahmen aus dem Bereich der Förderer und Sponsoren. All dies führte bei vielen Vereinen zu Verlusten, die nur mit hoher Disziplin in den nächsten Monaten kompensiert werden können.

Für Vereine, die durch diese Verluste gar in ihrer Existenz bedroht sind, hat das Land Brandenburg einen „Rettungsschirm“ aufgespannt. Nun konnten die ersten 366.000 € aus diesem Schirm an Vereine aus Ostprignitz-Ruppin, Potsdam, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland ausgezahlt werden.

LSB-Präsident Wolfgang Neubert dazu: „Dank des Fonds der Landesregierung sind wir in der Lage, den Vereinen, die in besonders große wirtschaftliche Nöte geraten sind, zu helfen. Allerdings kann es leider keinen Ausgleich für die vielen tausend Vereine geben, die ebenfalls Einbußen hinnehmen mussten. Ich danke daher all den Vereinsfunktionären, die in dieser für uns alle so außergewöhnlichen Zeit besonders umsichtig und verantwortungsbewusst handeln, um ihre Vereine weiter am Leben zu erhalten und den Mitgliedern, die sich solidarisch mit ihrem Verein zeigen. Auch das ist eine Stärke unseres Sportlandes Brandenburg.“

Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst: „Die Sportvereine leisten hervorragende Arbeit für Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene. Sie leisten einen enorm wichtigen Beitrag fürs Gemeinwohl und wir brauchen sie in Brandenburg. Indem wir denen, die durch die Corona-Krise in existenzbedrohliche Engpässe geraten sind, unbüro-kratisch und schnell finanziell helfen, sichern wir die gute Sport-Infrastruktur im Land. Immer mehr Sport ist wieder möglich und bald auch wieder gemeinsam.“

Informationen zum Corona-Hilfsfond des Landes Brandenburg für den Sport: Aktuell sind beim Landessportbund rund 50 Anträge in Bearbeitung. Sportvereine des Landes, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten und in ihrer Existenz bedroht sind, können Corona-Hilfe beantragen. Die Hilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten für den Notbetrieb des Vereins nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen ergibt (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld). Als Notbetrieb ist der vom regulären Betrieb abweichende und in der Regel auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb zu verstehen. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle im Rahmen des Notbetriebs erforderlichen Kosten und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten auf Basis des Monats der Antragstellung anzugeben.Weitere Anträge von Vereinen, die durch die Auswirkungen der Coronamaßnahmen in ihrer Existenz bedroht sind, können noch bis zum 31.07.2020 an den Landessportbund Brandenburg gestellt werden.

Die Anträge und Erläuterungen zur Coronahilfe sind zu finden unter https://lsb-brandenburg.de/corona-hilfe/

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