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Mrz

20150506_sepa_einzug
Wichtiger Hinweis zum LSB-Mitgliedsbeitrag 2016

Die diesjährigen Beitragsrechnungen für das Jahr 2016 werden Anfang April an alle Vereine verschickt.
Die Beiträge sind bis zum 30.04. fällig.
Gemäß Satzung des Landessportbundes Brandenburg e.V. § 7 Abs.3.6 ist zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen.

Zu den Formularen für ein SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch kein SEPA-Mandat erteilt wurde, schicken Sie dieses bitte bis zum 22.04.2015 mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den LSB zurück. Das Dokument muss beim LSB im Original vorliegen!

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg