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Wichtiger Hinweis zum LSB-Mitgliedsbeitrag 2016
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Die diesjährigen Beitragsrechnungen für das Jahr 2016 werden Anfang April an alle Vereine verschickt.
Die Beiträge sind bis zum 30.04. fällig.
Gemäß Satzung des Landessportbundes Brandenburg e.V. § 7 Abs.3.6 ist zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen.
Zu den Formularen für ein SEPA-Lastschriftmandat
Falls noch kein SEPA-Mandat erteilt wurde, schicken Sie dieses bitte bis zum 22.04.2015 mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den LSB zurück. Das Dokument muss beim LSB im Original vorliegen!