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Wichtige Infos zur Umgangsverordnung und Sport

Vieles erlaubt, aber einiges weiter zu beachten: Nachdem auch sämtliche Indoor-Sportarten in Brandenburg seit dem 4. September wieder erlaubt sind, können nun alle märkischen Aktiven wieder ihrem Sport nachgehen. Allerdings bestehen im Zuge der SARS-Cov-2-Umgangsverordnung des Landes weiterhin einige Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, die von den Aktiven und Vereinen berücksichtigt werden müssen. Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem Schreiben an den Landessportbund unter anderem mitteilt, haben „Anbieter, Betreiber und Vereine (weiterhin) sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen“ reduziert wird. So sei „der Zugang zur bzw. die Nutzung der Sportanlage so zu gestalten, dass:

  • alle anwesenden Personen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten; dies gilt jedoch nicht bei der reinen Sportausübung,
  • keine Ansammlungen von Personen entstehen,
  • regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten,
  • regelmäßiger und stündlicher Austausch der Raumluft durch Frischluft erfolgt
  • und Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.

Zudem gilt „das Verbot von Großveranstaltungen wie Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen bis zum 01. Januar 2021.“ Das bedeute, so das Ministerium, „dass bei Sportveranstaltungen neben den Sportler*innen und Funktionspersonal (Indoor max. 100) noch bis zu 1.000 Personen (Gäste) zuschauen dürfen“. Während die Anzahl der Gäste Indoor wie Outdoor gleich ist, gibt es beim Thema Kontaktlisten Unterschiede. „Die Zuschauerdaten bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen nicht erfasst werden, jedoch in geschlossenen Räumen“, informiert das Ministerium.

 

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