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Apr

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Während Corona-Auszeit keine GEMA-Gebühren

Die GEMA hat ihre Gesamtvertragspartner – und damit auch den DOSB – darüber informiert, dass für die Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren besteht. Dies soll ausdrücklich auch “Jahresverträge” betreffen, die Vereine mit der GEMA abgeschlossen haben. Ferner hat die GEMA dem DOSB auf Nachfrage bestätigt, dass sie durch den Pauschalvertrag abgedeckte Musiknutzungen auch dann als abgegolten ansieht, wenn diese während der Zeit behördlich angeordneter Schließungen nicht unmittelbar in den Sportstätten, sondern “virtuell” erfolgen (z.B. Anleitung durch die Übungsleiter via Internet-Homepage, o.ä.). (GEMA)

Weitere wichtige Infos und Tipps, die Sportvereinen in der Corona-Krise Sicherheit und Planungshilfen sind, gibt es in unseren FAQ:

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