13

Mai

20200513_versicherung
Vereinsangebote unter freiem Himmel sind versichert

Der Trainingsbetrieb in zahlreichen Vereinen des Sportlandes wird nach den Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung ab dem 15. Mai wieder mehr und mehr zum Alltagsbild gehören. Zum richtigen Sport-Alltag aber ist es noch ein weiter Weg. Die Maßgaben, unter freiem Himmel zu trainieren sowie dabei die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten, verhindern dies. Trotzdem gilt weiterhin: Der Unfallversicherungsschutz ist auch bei den aktuellen, alternativen Sportangeboten der Vereine gegeben.

Wie der Versicherungspartner des Landessportbundes, defendo Assekuranzmakler GmbH, bestätigt,  gilt bei Vereinsangeboten der Unfallschutz für seine Mitglieder weltweit. Insofern ist also auch ein Ausweichen von der Halle auf zugelassene Sportflächen – im jeweils aktuell zugelassenen Rahmen – möglich. Da zudem aktuell auch Teilnehmerlisten der Übungseinheiten geführt werden müssen, sind  alle notwendigen Nachweise problemlos zu erbringen. Auch bezüglich des Haftpflichtschutzes empfiehlt defendo den Vereinen und ihren eingesetzten Übungsleitern und Trainern dringend die Einhaltung der jeweils geltenden Verordnung. Da diese permanent veröffentlicht werden, sei hier im Schadensfall Unwissenheit nur schwer ins Feld zu führen.

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