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Vereine aufgepasst: Bis 30.09. Energieunterstützung beantragen

Dieses Angebot ist pures Geld wert: Eine zusätzliche Unterstützung winkt märkischen Sportvereinen, wenn sie die vom Land Brandenburg aktuell angebotene Bezuschussung für Energiekosten jetzt per Antrag anfordern. Mit der Unterstützung, die aus Mitteln des Brandenburg-Pakets finanziert wird, sollen die Mehraufwendungen für Energie abgefedert werden, die den Vereinen infolge der hohen Preissteigerungen entstanden sind. So können Sportvereine bzw. -verbände auf Antrag bis zu 80 Prozent des im Jahr 2023 entstandenen Mehraufwands für Strom und Heizung als einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss ausgezahlt bekommen.

Aber Achtung: Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 30. September. Bis dahin muss der Antrag ausgefüllt an den Landessportbund Brandenburg gesandt werden. Um die darin vom Antragsteller eingetragene Fördersumme zu belegen, muss einzig eine Tabelle ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen der Abschlagszahlungen bzw. schon vorhandenen Rechnungen unterfüttert werden, um die Preisentwicklung von 2022 bzw. 2023 deutlich zu machen. Genaue Informationen zum Antrag und zum Verfahren gibt es hier. Ein zusätzlicher Verwendungsnachweis ist anschließend nicht notwendig.

Förderantrag

Nachweistabelle

Leitfaden

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