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VBG informiert: Erleichterungen wegen der Corona-Krise

Kein Sport, keine Geselligkeit, dafür weniger Einnahmen und weiterhin fixe Kosten: Die Vereine und Verbände des Sportlandes haben gleich an mehreren Fronten gegen die Corona-Pandemie zu kämpfen. Finanzielle Erleichterung kommt jetzt auch noch von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Wie die VBG, als gewerbliche Berufsgenossenschaft der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im deutschen Sport, informiert, will sie auch zur Entlastung der Corona-gebeutelten Vereine beitragen. Aufgrund der besonderen Lage bietet die VBG nun verschiedene Möglichkeiten der Zahlungserleichterung für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung. Vereine und Verbände, bei denen „eine erhebliche Härte vorliegt“, so die VBG, sollten einen entsprechenden Antrag ausfüllen und an die VBG senden.

Eine erhebliche Härte liegt u.a. vor, wenn ein Verein oder Verband aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind – wie aktuell in der Corona-Krise – vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung der Beiträge in diese geraten würde.

Hilfreich für eine zügige und unbürokratische Entscheidung durch die VBG sind folgende Angaben bzw. Unterlagen:

  1. Beschreibung, inwieweit der Verein durch die Pandemie-Lage betroffen ist.
  2. Bestätigung, dass aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten der fällige Beitrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann.
  3. Nach Möglichkeit Zahlung eines Abschlags zum eigentlichen Fälligkeitsdatum.
  4. Ein Ratenplan, der die Schlussrate spätestens am 15.12.2020 vorsieht.

Wie die VBG weiter informiert, sollte ein entsprechender Antrag erst gestellt werden, wenn der Beitragsbescheid für 2019 vorliegt. Der Antrag kann per Kontaktformular unter www.vbg.de/kontakt abgegeben werden.

Detaillierte Informationen

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