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Jul

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Sportstätten-Programm „KIP“ nimmt Fahrt auf

Die erste Förderphase des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) hat eine wichtige Etappe erreicht. Das LSB-Präsidium hat für den Bau bzw. die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Sportstätten eine Vorhabenliste bestätigt. Die darauf geführten Projekte, die sich auf alle 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte verteilen, haben gute Chancen auf eine Förderung. Sie waren zuvor von den Kreis- und Stadtsportbünden gewichtet und im Landesausschuss für Sportstätten und Umwelt beraten worden. Die ausgewählten Vereine müssen ihre Voranträge nun konkretisieren und beispielsweise detaillierte Finanzierungspläne einreichen. Eine entsprechende Info-Mail hat der LSB am 1. Juli verschickt.

Für Vereine, deren Voranträge nicht berücksichtigt wurden oder die sich bisher nicht beteiligt haben, gibt es noch ein zweite Chance: Geplant ist eine zweite Förderphase, deren Antragsfrist am 1. September 2017 endet.

Die KIP-Förderung des Landes Brandenburg richtet sich an Vereine aus dem städtischen und berlinnahen Raum. Sie soll Kapazitätsengpässen in den dicht besiedelten Gebieten wie dem Berliner Umland oder den Städten des Landes begegnen. Bis 2019 stehen dafür jährlich etwa 3,75 Millionen Euro zur Verfügung.

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