Sportstätten
Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP)
Mit 19 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung bis 2019 den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Freizeit- und Sportanlagen in Brandenburgs Kommunen, die sich außerhalb der Fördergebietskulisse „Ländlicher Raum 2014-2020“ (LEADER-Richtlinie, Goldener Plan Brandenburg) befinden. Damit richtet sich das Programm an Vereine im städtischen bzw. berlinnahen Raum. Die Mittel werden in Form von Zuschüssen (75% Landesförderung / 25% Eigenmittel) eingesetzt.
Die Anträge von Vereinen werden über den Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) bewilligt. Vereine müssen ihre Voranträge allerdings zunächst an den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund richten. Dieser erstellt anschließend eine Prioritätenliste, aus der der LSB die Förderprojekte auswählt. Geplant sind insgesamt zwei Förderetappen.
Ausführliche Verfahrensregelung der Förderung
Fördergebietskulisse (helle Gebiete sind förderfähig)
KIP-Vorantrag für KSB/SSB (ausfüllbar)
KIP-Vorantrag für KSB/SSB
KIP-Antrag (ausfüllbar)
KIP-Antrag
Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Verwendungsnachweis
Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis (ausfüllbar)
Belegliste für Verwendungsnachweis
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Kontakt
Jens Wunderlich
- 0331) 9 71 98 45
- wunderlich@lsb-brandenburg.de
- Landessportbund Brandenburg e.V.
Schopenhauerstraße 34
14467 Potsdam