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Ukrainische Flüchtende in Brandenburgs Sportvereinen versichert
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Ein Schritt zu etwas mehr Normalität: Flüchtende aus der Ukraine sind ab sofort bei sportlichen Aktivitäten in einem brandenburgischen Sportverein versichert und können damit – zumindest für kurze Zeit – so etwas wie sportliche Ablenkung erleben. Der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und die defendo Assekuranzmakler GmbH haben dafür jenen Vertrag mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg fortgeschrieben, der bereits seit Beginn des Jahres 2015 Flüchtenden und Asylbewerbern Haft- und Unfallschutz gibt. Dieser Schutz gilt explizit für Nicht-Mitglieder und entspricht dem der LSB-Versicherungsverträge.
Mit dem Vertrag soll den Flüchtenden die Möglichkeit erleichtert werden, in Brandenburgs Vereinen auch erst einmal ohne Mitgliedschaft Sport zu treiben. Damit soll die Integration, bei der Sport und seine Vereine eine besondere Rolle spielen, schneller vorangetrieben werden. Zuwanderer finden hier erste Anknüpfungspunkte mit den Menschen vor Ort und treten dann vielleicht in einem zweiten Schritt dem Verein bei.
Bis dahin schützt die neue Versicherung vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden und springt beispielsweise bei Bergungskosten, kosmetischen Operationen oder Invalidität ein. Wenn Asylbewerber und Flüchtlinge am Spielbetrieb teilnehmen wollen, müssen sie Mitglied im Sportverein sein. Dann sind sie über die allgemeine Sportversicherung abgesichert.
Da es sich um eigenständige Versicherungsverträge handelt, sollte im Schadenfall erst defendo kontaktiert werden. Das gilt natürlich auch bei Fragen rund um diese Versicherung.
Ansprechpartner dafür sind:
Philipp Schneckmann (030) – 37 44 29 612
Regine Bandermann (030) – 37 44 29 614
Patrick Walczuch (030) – 37 44 29 648
Per Mail ist Brandenburgs Sportversicherungspartner unter info@defendo-assekuranzmakler.de erreichbar.
Achtung: Die Behandlung beim Arzt gehört nicht zu den Leistungsumfängen der LSB-Absicherung. Dies gilt auch für die Behandlung nach einem Sportunfall. Nach dem aktuellen Prozedere sollten Vereine bei den zuständigen Krankenkassen und Ämtern nachfragen.