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Aug.

20230823_vereinsfoerderung Bild: pixabay.com
Schnell und einfach: Vertrag zur Vereinsförderung ab sofort online verfügbar

Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau und kurzer Wege: Die Verträge zur Vereinsförderung 2023 sind ab sofort für jeden förderfähigen Antragsteller online über das Vereinsportal „Verminext“ abrufbar. Anders als bisher, müssen die Verantwortlichen der Vereine nicht auf den landesweiten Postversand der Verträge warten, sondern können zeitnah und von überall selbst auf die Verträge zurückgreifen, sie ausdrucken und unterschrieben zurücksenden.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, die dazugehörigen Verwendungsnachweise bereits während der laufenden Maßnahmen online im Portal „Verminext“ zu erfassen und fortlaufend zu ergänzen bzw., falls notwendig, zu ändern. Sobald die Maßnahme abgeschlossen und der Verwendungsnachweis vollständig erfasst ist, kann die Schlusserklärung ausgedruckt und an den LSB versandt werden.

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