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Okt

20201021_umgangsverordnung
Neue Corona-Verordnung hat kaum Sport-Auswirkungen

Die neue Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, über die die Landesregierung gestern Nachmittag informiert hat und die ab heute (21.10.2020) gültig ist, bringt keine gravierenden Veränderungen für Sportvereine und Aktive mit sich. Der entsprechende Paragraph 9, der seit 5. September in Kraft ist, blieb unberührt. Somit gelten die bisherigen Regelungen weiter: Der Sport im Indoor- und Outdoorbereich ist ohne Einschränkungen möglich. Einzige Ausnahme bleibt die Sportausübung in geschlossenen Räumen für über 27-Jährige. Hier sind feststehende Gruppen im Mannschaftssport von höchstens 30 Personen sowie im Individualsport von höchstens fünf Personen zu bilden. Der Landessportbund und viele seiner Mitglieder hatten sich zuvor vehement für diese Lockerungen eingesetzt.
Eine Hilfe bei der Interpretation der Regeln stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf seiner Internetseite bereit.

Indirekte Auswirkungen für den Sport könnten allerdings die neuen und seit heute gültigen Regeln für den Veranstaltungsbereich bringen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmern, wenn vor Ort ein bestimmter Inzidenzwert überschritten wird.
Außerdem gilt bei Sportgroßveranstaltungen: Oberhalb einer absoluten Zahl von 1.000 Gästen sind 20 Prozent der regulären Besucher-Gesamtkapazität der jeweiligen Veranstaltungseinrichtung zulässig. Dies wird bei einer Kapazität ab 5.000 Plätzen relevant.

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