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Neue Corona-Verordnung, doch wenig Neues für den Sport

Das Land Brandenburg hat viele bisher gültige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April verlängert. Damit nutzt das Land die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz. Statt der Eindämmungsverordnung gilt daher ab heute (18.03.2022) die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Wesentlichen würden darin die bisherigen Regelungen für den Sport bis zum 2. April fortgesetzt, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). In einer Infomail weist das MBJS aber auch auf zwei Neuerungen hin:

1. Für die Sportausübung im öffentlichen Raum entfällt das bisher geltende Abstandsgebot, d.h. Kontaktsportarten wie beispielsweise Fußball auf der Wiese werden wieder zulässig.

2. Für Sportgroßveranstaltungen gilt ab 18. März 2022 für Zuschauerinnen und Zuschauer ein 3G-Zutrittsmodell (statt bisher 2G).

Die Sportausübung auf Sportanlagen ist unverändert: unter freiem Himmel gelten keine Zugangsbeschränkungen; indoor gilt 3G.“

Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine darüber hinaus zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach den weiteren Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.

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