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Mai

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Nach Corona-Lockdown: GEMA-Lizenzgebühren gelten wieder

Der Sport ist nach dem harten Corona-Lockdown nun wieder in der Aufwärmphase und kehrt langsam in den alltäglichen Trainingsbetrieb zurück. Darauf hat die GEMA nun reagiert und ihre Kulanzregelung, nach der sie seit Frühjahr vergangenen Jahres auf die Zahlungspflicht von Lizenzgebühren verzichtete, ab dem 31. Mai 2021 für beendet erklärt. „Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021“, heißt es in einem offiziellen Schreiben der GEMA. Und weiter: „Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.“

Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA gestellt werden. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Betriebe oder Vereine, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

Weiterführende Informationen sowie FAQs gibt es hier

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