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Ministerium erläutert Umgangsverordnung im Sport

Seit gut zwei Wochen können alle Aktiven des Sportlandes wieder ihrem Sport nachgehen – egal, ob in der Halle oder im Freien, ob mit oder ohne Kontakt. Dank der neuen Umgangsverordnung der Brandenburger Regierung vom 4. September, für die sich das Sportland lange stark gemacht hatte,  dürfen alle wieder ihr Hobby genießen. Doch unter welchen Rahmenbedingungen die jeweilige Sportart betrieben werden darf, ist oftmals für die Vereine bzw. für die einzelnen Übungsleiter aufgrund der zahlreichen differenzierenden Einschränkungen nur schwer nachzuvollziehen. Hilfe bei der Interpretation der Regeln bekommen sie nun vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das auf seiner Internetseite zu den wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Umgangsverordnung auch offen gebliebene Sportfragen beantwortet. So wird dort unter anderem erklärt, wie Hallen-Individualsport mit Kontakt wieder für eine größere Anzahl an Athleten möglich wird – und zwar auch für solche, die älter als 27 Jahre sind. Ebenso wird aufgezeigt, dass „für die Nutzung von Sportanlagen keine Genehmigung erforderlich ist. Das Hygienekonzept des oder der Betreiberin muss nicht beim zuständigen Gesundheitsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.“ Das gilt laut Ministerium sowohl für den Indoor- als auch für den Outdoorsport. Zuvor hatte das Ministerium lediglich über erste grundlegende Umsetzungen informiert.

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