AktuellesCorona HilfeLSB fordert Abschied von Abstandsregel für alle Sportarten
26
Jun
LSB fordert Abschied von Abstandsregel für alle Sportarten
26
Jun
Die Abstandsregel für den Kontaktsport der Erwachsenen ist gefallen – allerdings nur für die Outdoor-Sportarten. Das hat das Brandenburger Kabinett am heutigen Nachmittag (26. Juni) beschlossen. Nachdem die Landesregierung bereits Anfang der Woche Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre die Rückkehr in den Trainingsalltag ohne Kontaktbeschränkungen sowohl in der Halle als auch unter freiem Himmel ermöglicht hat, dürfen nun, so wie vom Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) gefordert, ab dem 27. Juni auch die Älteren wieder ohne die Abstandsregel Sport treiben – jedoch mit schmerzhaften Ausnahmen für das Sportland. Denn für alle Hallensportarten gilt weiter: Abstand halten. Diese, angesichts der jüngsten Pandemie-Entwicklungen in Brandenburg aus LSB-Sicht, unverständliche Einschränkung trübt die Freude des Sportlandes über den weiteren, kleinen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Rückkehr des märkischen Sports.
LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach: „Die Entscheidung, die Einschränkungen bei den Indoorsportarten für Erwachsene aufrecht zu erhalten, ist eine Enttäuschung für die vielen Sportfreunde, die bislang sehr diszipliniert die vielfältigen notwendigen Regelungen befolgt haben. Besonders zu kritisieren ist auch der lange Zeitraum, bis 15. August, für den die nun gültige Regelung festgeschrieben ist. Festlegungen in Sachsen oder Baden-Württemberg zeugen von mehr Vertrauen in die Sportvereine. Hier sollte dringend nochmal nachgedacht und auch zeitnah nachjustiert werden.“
Trotz aller bisherigen Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen appelliert Gerlach weiter an die Gewissenhaftigkeit der mehr als 355.000 Aktiven im Sportland und sieht die Brandenburger Vereine nach wie vor für die besonderen Anforderungen gerüstet. „Unsere Sportlerinnen und Sportler haben alle Maßnahmen im Kampf gegen Covid 19 mit- und damit ihren Teil zum bisherigen Erfolg beigetragen. Die Vereine wissen um ihre Verantwortung, die Hygienemaßnahmen vor Ort weiterhin so erfolgreich umzusetzen wie bisher.“ Auch das Führen der Kontaktlisten ist für die Sporttreibenden weiterhin unabdingbar.
Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg