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Nov

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Lockdown: Pflege ja, Nachwuchssport nein

Das Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS) hat in einem Info-Schreiben an den Landessportbund und seine Mitglieder noch einmal bestätigt, dass es – anders als in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – keine Ausnahmen des Sport-Lockdowns für Kinder und Jugendliche gibt. Damit bleibt es dabei: Der Amateursport in Brandenburg bleibt für alle Altersklassen bis zum 30. November untersagt. Ausnahme bleibt der „Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“, so das Ministerium weiter. Allerdings ist auch für den Individualsport „die Ausübung von Kontaktsport […] im Rahmen der Ausnahme grundsätzlich untersagt“. Ob jedoch die Sportanlagen für diesen Minimalbetrieb geöffnet werden, hängt an den Trägern vor Ort.

Anders aber als noch im ersten Lockdown dürfen die Sportstätten zur „Versorgung von Tieren (z. B. Pferde) und für die Wartung und Pflege von Sportgeräten (z. B. Boote, Fahrräder)“ betreten werden, informiert das Schreiben.

Auf den Internetseiten des MBJS werden zudem Antworten auf wichtige Fragen in Bezug auf die Maßnahmen gegeben.

Erläuterungsschreiben Sport des MBJS zur aktuell gültigen Eindämmungsverordnung

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