09

Feb

dhilfe Wollen gemeinsam Dopinggeschädigten helfen: Faustyna Ines Kunz und der Landessportbund Brandenburg mit seinem Hauptgeschäftsführer Andreas Gerlach (Foto: LSB)
LSB erneuert Unterstützungsangebot für Dopinggeschädigte

Mit dem im Sommer 2016 vom Bundestag beschlossenen Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz können Dopingopfer der ehemaligen DDR rund 10.500 Euro als einmalige Hilfe beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Da die Antragsfrist dafür am 30. Juni 2017 endet, erneuert der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) noch einmal sein Angebot, Betroffene bei der Überwindung aller bürokratischer Hürden zu unterstützen.

Wer ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen Dopingmittel erhalten und dadurch bleibende Gesundheitsschäden erlitten hat, kann sich vertrauensvoll an eine unabhängige Beraterin wenden, die seit 2014 im Auftrag des LSB aktiv ist. Faustyna Ines Kunz, selbst anerkanntes Dopingopfer, kann nicht nur durch ihre persönlichen Erfahrungen weiterhelfen, sie bringt auch langjährige Beratungserfahrung mit. „Der erste Schritt ist immer der schwerste“, weiß Kunz. „Vielleicht waren auch deshalb die bisherigen Anfragen zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz überschaubar. Doch all die, die den nicht einfachen Weg schon beschritten haben, sind heute froh darüber. Deshalb möchte ich alle Betroffenen noch einmal ermutigen, den Kontakt zu mir zu suchen. Klar ist aber auch: Geldzuwendungen helfen, sie heilen aber nicht.“

Daher steht Kunz nicht nur für die Bürokratiebewältigung zur Verfügung, sie leistet vor allem auch seelische Unterstützung. Gleichzeitig kann sie individuell zugeschnittene Hilfen an Dopinggeschädigte vermitteln oder gemeinsam Lösungen finden – beispielsweise unter Einbeziehung von Krankenkassen, Fachärzten oder Rechtsexperten.

Im Zusammenhang mit einer Antragstellung können sich ehemalige DDR-Leistungssportler direkt an Frau Kunz über die E-Mail-Adresse dopinghilfe@lsb-brandenburg.de wenden. Über eine extra eingerichtete Telefonnummer (0331 – 9 71 98 63) in der LSB-Geschäftsstelle kann auch die private Telefonnummer von Frau Kunz erfragt werden.

Info:
Anspruch auf finanzielle Hilfe nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz haben Personen, die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, weil ihnen als Hochleistungssportler oder -nachwuchssportler der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingmittel verabreicht worden sind. Hilfe können auch geschädigte Kinder erhalten, deren Mütter während der Schwangerschaft Dopingsubstanzen erhalten haben.

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