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20211116_Kontaktsport
Kontaktsport ja oder nein: Entscheidend sind die 1,50 Meter

Was ist Kontaktsport und was nicht? Diese Frage trieb nach dem Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung am 15. November viele Vereine und Verbände im Sportland erneut um. Nach zahlreichen Anfragen und auf Bitte des Landessportbundes hat das Brandenburger Sportministerium die bisher übliche Begriffsauslegung noch einmal präzisiert und nun auch offiziell veröffentlicht. Laut dem Ministerium fallen unter Kontaktsport „alle Sportarten, bei deren regelgerechten Ausübung das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Beispielhaft gehören viele Ballsportarten dazu (aber nicht Tennis oder Badminton, außer im Doppel), aber auch Tanzsport. Kann das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden, z.B. durch den Einsatz entsprechender Übungen und Trainingsmittel im Trainingsbetrieb, fällt die Sportausübung nicht zwingend unter die 2G-Regel (Beispiel: Training am Sandsack im Boxen).“

Alle weiteren Informationen zur aktuellen Umgangsverordnung finden Sie hier.

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