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Nov

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Das bedeuten die neuen Corona-Regeln für die Praxis

Seit heute (15.11.2021) muss sich das Sportland auf neue Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus einstellen. Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die das Land Brandenburg vergangene Woche beschlossen hat, sieht vor allem neue Einschränkungen für die Indoor-Kontaktsportarten vor. Auch im Veranstaltungsbereich gibt es Neuerungen.

Damit Aktive und Vereine den Überblick behalten, was aktuell für ihre Sportarten und im Vereinsleben erlaubt ist und was nicht, gibt es hier eine Sammlung zu den wichtigsten Regeln und Auslegungen:

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, in der u.a. Indoor- und Outdoorsport, kontaktloser- sowie Kontaktsport oder Regelungen zu Schwimmhallen und Sportveranstaltungen erfasst sind.

Übersicht über die Infektionsschutz-Regelungen im Sport

Gleichzeitig hat das MBJS seine

FAQs für den Individual- und Breitensport

überarbeitet und online veröffentlicht. Hier geht es direkt zu den Links:

2G-Regel als Option

2G-Regel beim Kontaktsport unter volljährigen Sportausübenden

3G-Regel

Sport in geschlossenen Räumen nach der 3G-Regel

Für Freibäder gilt nun 2G und für Schwimmbäder gilt weiter die 3G-Regel

Großveranstaltungen

Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung und Hygieneregeln

Zur aktuellen Eindämmungsverordnung

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg