AktuellesCorona HilfeKontaktloser Sport ab 28. Mai wieder in allen Sportstätten möglich
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Kontaktloser Sport ab 28. Mai wieder in allen Sportstätten möglich
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Es geht wieder los: Seit dem 28. Mai können Brandenburgs Sportlerinnen und Sportler ihrer Leidenschaft wieder in allen Sportstätten des Landes nachgehen – sofern die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Möglich macht das die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die die Landesregierung am 26. Mai ankündigte. Nach der ersten vorsichtigen Öffnung der Open-Air-Sportstätten Mitte Mai dürfen damit die Vereine nun auch wieder ihren Indoor-Aktivitäten nachgehen. Ausgenommen bleiben vorerst lediglich die Schwimmhallen und -bäder, die aber ab 13. Juni wieder unter Auflagen öffnen sollen.
„Das ist das Signal, auf das wir alle im Sportland gewartet haben“, freut sich Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, über die weitergehenden Lockerungen der Maßnahmen, die nicht nur den organisierten Sport in Gemeinschaft, sondern auch das soziale Leben in den Vereinen wieder möglich machen – weiterhin allerdings mit Einschränkungen, wie Neubert sehr wohl weiß. So ist Körperkontakt nach wie vor untersagt und ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept einzuhalten – sowohl beim Indoor- als auch beim Outdoor-Sport. „Natürlich sind wir noch nicht wieder da, wo wir vor der Pandemie waren und wo wir letztlich auch wieder hinwollen. Aber die neuen Lockerungen sind der lang ersehnte große Schritt zurück in unser Vereinsleben – ein endgültiger Startschuss für das Comeback des Brandenburger Sports.“
Der kann nun also auch in die Sporthallen des Landes zurückkehren. In der „Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, in der die Landesregierung die Lockerungen anordnet, widmet sich der Paragraf 6 ausschließlich dem Sport. Danach ist der kontaktlose „Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ erlaubt. In „Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios und Tanzschulen sowie ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen“ muss dafür aber ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept bestimmte Voraussetzungen schaffen, um unter anderem die geltenden Abstandsgebote sowie allgemeinen Hygieneregeln einhalten zu können. So müssen „insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten“ die „erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen“ getroffen und ein regelmäßiger „Austausch der Raumluft durch Frischluft“ gewährleistet werden. Des Weiteren sind die „Kontaktdaten der Nutzenden“ zu erheben und Zuschauer nicht gestattet. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es jedoch wie beim Outdoor-Sport nicht, für den aber ebenfalls weiter die bisherigen Kontakt- und Hygieneregeln gelten. Insgesamt heißt das für alle Sportstättenanbieter und -betreiber sowie Sportvereine, dass sie durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduzieren sollten. Daher fordert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, den Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass
- alle Personen stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten,
- keine Ansammlungen von Personen entstehen,
- regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten,
- ein regelmäßiger und stündlicher Austausch der Raumluft durch Frischluft erfolgt und
- die Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.
Damit alle Brandenburger Aktiven gleichermaßen von den neuen Erleichterungen profitieren können, appelliert Neubert erneut an alle Gesundheitsämter und die Entscheidungsträger vor Ort, die neuen Regeln auch einheitlich umzusetzen: „Unsere Sportlerinnen und Sportler haben sich dieses Vertrauen in den Wochen des Shutdowns durch ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr Durchhaltevermögen verdient.“