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Jetzt Online: Die Förderrichtlinie 2021/22

Mit dem Jahreswechsel beginnt im Sportland auch wieder eine neue Förderperiode. Die darin Anwendung findenden Förderrichtlinien 2021/22 des Landessportbundes Brandenburg (LSB) samt Formularen sind ab sofort online auf den Seiten des LSB verfügbar. Darüber hinaus bekommt jeder Mitgliedsverein des Landessportbundes zum Jahreswechsel ein Printexemplar per Post zugestellt.

Neben den bewährten Inhalten wie der Vereinsförderung oder der Förderung von Kooperationen etwa zwischen Vereinen und Schulen gibt es auch einige Neuerungen in der Förderrichtlinie 2021/22. So wurden unter anderem die Förderrichtlinie 2.3 „Honorartrainereinheiten“ sowie Förderrichtlinie 3 „Wettkampfkosten“ vereinfacht und die Richtlinien 4 „Aus- und Weiterbildung“ sowie 5.1 „Sportstättenbau“ erweitert. Zudem ist mit dem „Förderprogramm zur Initiierung von Bewegungsangeboten des organisierten Sports für Kinder mit motorischen Defiziten“ ein komplett neues Förderprogramm hinzugekommen.

Info: Die Förderrichtlinien regeln die Weiterleitung der landeseigenen Sportfördermittel durch den LSB an seine Mitglieder. So stecken sie unter anderem die Rahmenbedingungen für die Vereinsförderung, für Projektförderungen oder auch die Verbandsförderung.

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