07

Mai

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Führungszeugnisse ab sofort online beantragbar

Das Kindeswohl ist für den Landessportbund und seine Mitglieder ein besonders hohes Gut. Deshalb muessen Stützpunkttrainer und Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Tätigkeit durchführen zu können. Gleiches gilt für alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des LSB und der Brandenburgischen Sportjugend. Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung im Jahr 2014 den Vereinen und Verbänden empfohlen, sich von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen.

Die Umsetzung dieser Empfehlung wird nun erleichtert: Ab sofort können die Dokumente im Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Der Weg zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung könnte somit entfallen. Die Antragsteller benötigen für die Online-Beantragung allerdings einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie ein Kartenlesegerät. Bezahlt werden kann entweder per Kreditkarte oder giropay-Verfahren. Besteht ein Anspruch auf Gebührenfreiheit, wie bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein, so kann der entsprechende Nachweis eingescannt und anschließend hochgeladen werden. Der Antrag wird in fünf Schritten erstellt und auf Wunsch kann ein Benutzerkonto angelegt werden, um jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen zu können.

Da nur wenige private Haushalte über ein Kartenlesegerät verfügen, könnten größere Vereine ein solches Gerät zentral für die ehrenamtlichen Mitarbeiter anschaffen, so dass die Antragsteller das Führungszeugnis über den Verein beantragen können.

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