06

Mai

20150506_sepa_einzug
Sepa-Mandat ist für LSB-Mitgliedsbeitrag Pflicht

Am 30.04.2015 hat der Landessportbund von den Vereinen, die eine Einzugsermächtigung (SEPA-Basislastschriftmandat) erteilt haben, den Mitgliedsbeitrag für 2015 eingezogen.
Das waren von 3.020 Vereinen, die per 30.03.2015 eine Rechnung erhalten hatten,  2.507 Vereine.

Alle Vereine, von denen der Mitgliedsbeitrag noch nicht eingezogen werden konnte, möchten wir darauf hinweisen, dass

„gemäß Änderung der Ordnung über die Mitgliedschaft im Landessportbund Brandenburg e.V. zum Landessporttag 2007  zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages grundsätzlich eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist.“

Ohne das SEPA-Basislastschriftmandat erfolgt kein Einzug des Beitrages!

Bei Nichtzahlung werden ab dem 01.05. (lt. Ordnung über die Mitgliedschaft Pkt. 2.2.2 Beitragserhebung, Absatz 3.) keine Fördermittel an säumige Mitglieder ausgereicht, der Versicherungsschutz inkl. der VBG-Ehrenamtsversicherung ist damit auch nicht mehr gegeben!

Eine Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf. Der Verein muss sie nur bei Änderungen, insbesondere bei einer neuen Bankverbindung, neu und im Original an den Landessportbund senden.

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg