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Aug

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Überbrückungshilfe für Corona geschädigte Vereine

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Überbrückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen können Vereine im Rahmen dieser Richtlinie neue Anträge einreichen, um damit Finanzierungslücken zu schließen, „die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen für den Betrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld)“ ergeben, wie es in der Richtlinie heißt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke, die zu einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass führen, sind die fortlaufenden Personal- und Sachkosten und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Überbrückungshilfe im Antrag anzugeben. Die Überbrückungshilfe kann bis zum 06. Dezember 2020 beim Landessportbund unter coronahilfe@lsb-brandenburg.de mit folgendem Formular beantragt werden. Sie wird für bis zu drei Monate ab der Antragsstellung als nicht rückzahlbarer Festbetrag gewährt und kann zudem mehrmals beantragt werden.

Alle bisher nach der nicht mehr gültigen Richtlinie abgegebenen Anträge, die von Land/LSB noch nicht bezuschusst wurden, können leider nicht weiter bearbeitet werden.

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