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Eichwalde ist Brandenburgs „Sportlichste Gemeinde 2020“

Eichwalde heißt der Sieger im Rennen um den Titel „Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg 2020“. Das hat eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg entschieden und auch noch gleich die Platzierten benannt. Die Gemeinden Elsterwerda und Neutrebbin belegten die Plätze zwei und drei. Eichwalde darf sich als Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro freuen. Der 2. Platz ist mit 3.000 Euro und der 3. Platz mit 2.000 Euro Preisgeld verbunden.

Die Gemeinde Eichwalde (Dahme-Spreewald) hat rund 6.420 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen im Jahr 2020 1.037 Mitglied in einem der ortsansässigen Vereine waren. Die Jury ließ sich von dem hohen Organisationsgrad überzeugen, aber auch vom überdurchschnittlich großen Angebot an Sportmöglichkeiten, der hohen Auslastung dieser durch die Vereine sowie der engen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vereinen. Aber auch die perspektivische Entwicklung und der Ausbau der Sportstätten in der Gemeinde waren für den Sieg auschlaggebend.

Sportministerin Britta Ernst: „Ich gratuliere der Sieger-Kommune für ihr Engagement in Sachen Breitensport – und damit verbunden allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die das breite Sportangebot in Eichwalde ermöglichen. Der Kern des Sports liegt in den Städten und Gemeinden; die Kommunen sind wichtige Förderer des Vereinssports.“

Info:

Mit dem Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg“ wollen das Sportministerium (MBJS) und der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune unterstützen. Um den Titel bewerben können sich alle Brandenburger Kommunen unter 10.000 Einwohner (Kategorie 1) bzw. über 10.000 Einwohner (Kategorie 2). Der Wettbewerb wird im jährlichen Wechsel ausgeschrieben. Eine Besonderheit im Jubiläumsjahr 2020 war, dass die Kategorien gemeinsam ausgeschrieben wurden. Auszeichnungskriterien sind u.a. die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune.

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