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Okt

20210311_steuern
Corona-Hilfe für Vereine: Anträge bis 10.11.2021 möglich

Brandenburger Sportvereine, die noch auf eine Corona-Überbrückungshilfe angewiesen sind, müssen ihre Anträge spätestens bis zum 10.11.2021 an den Landessportbund Brandenburg stellen. Diese werden anschließend beim LSB bearbeitet und als Sammelanträge beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht. Anträge, die später beim LSB eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Landesregierung hatte die Corona-Überbrückungshilfe als zusätzliche Fördermaßnahme für in Not geratene Sportvereine ins Leben gerufen, damit Finanzierungslücken geschlossen werden können. Der Verein muss mit dem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt.

Hier gibt es weitere Informationen, die Richtlinie sowie das Antragsformular

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