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Jul

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Bund öffnet Fördertopf für Vereinssportstätten

Für Sportstätten gibt es ab sofort eine neue Fördermöglichkeit. Vereine können eine finanzielle Unterstützung nun auch über die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums beantragen, die für den Sport erweitert wurde.
Gefördert werden Maßnahmen für den Klimaschutz mit bis zu 50% – etwa in den Bereichen Beleuchtung, Belüftung oder Warmwasserbereitung. Die Mindestzuwendung beträgt 5.000 Euro. Eine Begrenzung der Fördertöpfe besteht derzeit nicht.

Alle wichtigen Informationen zu Förderbereichen und Antragsstellung hat der Deutsche Olympische Sportbund hier zusammengestellt:

Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel – Kommunalrichtlinie

 

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