05

Jan

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Ausnahmeregelung zur Verlängerung von DOSB-Lizenzen gilt auch 2021

Übungsleiter und Vereinsmanager aufgepasst: Aufgrund der Corona-Pandemie können DOSB-Lizenzen im C- und B-Bereich, die innerhalb bzw. zum Ende des Jahres 2021 ungültig werden, auch ohne kompletten Fortbildungsnachweis um weitere 12 Monate verlängert werden.

Normalerweise erfordert eine DOSB Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Mindestumfang von 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Beschränkungen ist seit Monaten auch im Sportland nichts mehr normal.

So mussten Lehrgänge zur Lizenzverlängerung abgesagt bzw. verschoben werden. Dadurch ist es Übungsleiterinnen und -leitern derzeit nicht möglich, den geforderten Mindestumfang an Fortbildungen zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Das ist auch dem Sportland bewusst, das nun die entsprechenden Lizenzverlängerungen erleichtert.

Folgende Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe sind von dieser Regelung eingeschlossen:

  • DOSB Übungsleiter C (sportartübergreifender Breitensport)
  • DOSB Vereinsmanager C
  • Jugendleiter
  • DOSB Übungsleiter B Sport in der Prävention
  • DOSB Übungsleiter B Sport in der Rehabilitation
  • DOSB Übungsleiter B (sportartübergreifender Breitensport)
  • DOSB Vereinsmanager B
  • Die Verlängerung der DOSB Lizenzen erfolgt frühestens in den letzten drei Monaten vor Ablauf.

Die notwendigen Anträge dazu finden Sie hier.

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