Kinder- und Jugendschutz

Erklärung des LSB zum Kinder- und Jugendschutz

Der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) mit seinen Mitgliedsvereinen übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Die Vereine orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz (Bundeskinderschutzgesetz) durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für Stützpunkttrainer und Honorartrainer im Nachwuchsleistungssport sowie für alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des LSB und der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) obligatorisch.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Landessportbund hat eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Vereine und Betreuer – bestimmt und vermittelt auf Wunsch fachliche Beratungsstellen.

Um die Vereine bei der Prävention zu unterstützen, werden der Landessportbund Brandenburg, die Brandenburgische Sportjugend und die Europäische Sportakademie Land Brandenburg weiterhin zusätzlich zur Übungsleiter-Ausbildung und Juleica themenbezogene Fortbildungsmodule anbieten.

Die Mitgliederversammlung des Landessportbundes Brandenburg empfiehlt allen Mitgliedsvereinen und Verbänden zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, zur Minderung eigener Risiken und Imageschäden sowie als Qualitätsmerkmal:

– sich von allen haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen,
– die Führungszeugnisse regelmäßig zu aktualisieren,
– ein Vereins- / Verbandskonzept mit Aussagen zu folgenden Punkten zu erstellen:

  • Bekenntnis zum Kinderschutz
  • Benennung eines Ansprechpartners
  • Verfahren im Verdachtsfall, Hinzuziehung eines Fachdienstes
  • Fortbildungen zum Thema
  • Erweitertes Führungszeugnis.

Die Bestimmungen, Aktivitäten und Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz sind auf den Internetseiten der Brandenburgischen Sportjugend veröffentlicht.

Gesetzentwurf Erweitertes Führungszeugnis und Auszug aus der Begründung des Gesetzentwurfs

Konzept des Landessportbundes Brandenburg e.V. zur Sicherung des Kindeswohls im organisierten Sport in Brandenburg 

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