Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen im Land Brandenburg

Das Startchancen-Programm im Land Brandenburg

Im Rahmen des Startchancen-Programms bringen Brandenburg und der Bund jeweils 270 Millionen Euro auf. In den kommenden zehn Jahren profitieren davon rund 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen. Die Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft werden nach einem Sozialindex ausgewählt. Mit dem Programm soll das Bildungssystem nachhaltig verbessert werden. Das Startchancen-Programm in Brandenburg startet am 1. August 2024 zum Schuljahr 2024/25.

Der Landessportbund Brandenburg koordiniert im Startchancen-Programm zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote an den 110 Startchancen-Schulen im Land. Wir vermitteln Schulen passende Sportvereine, Trainerinnen und Trainer, Fachverbände sowie Bundesstützpunktsportarten und unterstützen regionale Partner dabei, bedarfsgerechte Angebote umzusetzen. Ziel des Programms ist es, gemeinsam mit allen Partner zusätzliche, qualitativ hochwertige Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche zu etablieren und so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Persönlichkeitsentwicklung und Chancengerechtigkeit zu leisten.

Allgemein: Das Startchancen-Programm des Bundesbildungsministeriums unterstützt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es ist das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Rund 4.000 Schulen in ganz Deutschland mit besonderen Herausforderungen erhalten gezielte Unterstützung zur Stärkung von Basiskompetenzen und Schulentwicklung. Bund und Länder investieren gemeinsam 20 Milliarden Euro um Bildungschancen gerechter zu gestalten.

Die Sport- und Bewegungsförderung an Startchancenschulen im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg (MBJS).

FAQ zum Startchancen-Programm

1. Was ist das Startchancen-Programm?

Startchancen ist ein gemeinsames Programm von Bund und Ländern, das Schulen mit sozial herausfordernden Rahmenbedingungen unterstützt. In Brandenburg nehmen 110 Schulen teil, ausgewählt auf Basis eines Sozialindex.

2. Warum werden Sport- und Bewegungsangebote eingebunden?

Bewegung trägt nachweislich zu Lernfähigkeit, Gesundheit, sozialer Entwicklung und Motivation bei.
Brandenburg nutzt diesen Ansatz systematisch, um Bildungschancen zu verbessern.

 

3. Wer verantwortet die Umsetzung im Sportbereich?

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat den Landessportbund Brandenburg beauftragt, zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote zu koordinieren. Das Modul „Kinder in Bewegung“ (KiB) wird durch den Märkischen Turnerbund (MTB) umgesetzt.

4. Welche Art von Angeboten sollen entstehen?

An den Startchancen-Schulen sollen zusätzliche Bewegungsangebote eingerichtet werden. Dazu gehören sowohl motorische Grundförderungen, bewegungsorientierte Zusatzformate sowie eine sportartspezifische Talentförderung.

5. Wie viele Angebote sollen an einer Schule stattfinden?

Mindestens so viele Angebote wie Jahrgangsstufen an der jeweiligen Schule vorhanden sind (z.B. 6 Klassenstufen – 6 Angebote). Die Angebote können dabei jahrgangsübergreifend sein.

6. An welche Zielgruppen sind die Angebote adressiert?

Die Angebote sollten sich an Kinder mit eingeschränkter Bewegungserfahrung oder motorischen Defiziten, Kinder mit besonderer Bewegungsfreude oder sportlicher Begabung oder an Lerngruppen mit allgemeinem Bewegungsförderbedarf richten.

7. Wer kann Angebote durchführen?

Angebote im Rahmen des Startchancen-Programms konnen von Sportvereinen, Fachverbänden, Kreis- oder Stadtsportbünden sowie von Bundes- und Landesstützpunkten durchgefährt werden. Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Übungsleitungen oder Trainerinnen und Trainer.

 

8. Welche Qualifikationen sind dafür erforderlich?

In der Regel sollte mindestens eine DOSB-Lizenz (Trainer-C oder höher) oder eine anerkannte sportpädagogische Qualifikation vorhanden sein. Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind zudem ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis sowie die Anerkennung des Kinderschutzkodexes erforderlich.

9. Welche Rolle hat die Schule?

Die Schule stellt Räume, Abstimmung und Aufsicht sicher (Hausrecht). Der Anbieter hingegen übernimmt die sportfachliche Leitung.

10. Wie erfolgt die Vergütung?

Die Angebote werden mit 30 € pro Zeitstunde vergütet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise gegenüber dem LSB auf Basis dokumentierter Einheiten.

11. Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Für die Abrechnung werden u.a. folgende Fakten benötigt:

  • Schule,
  • Datum/Zeiten,
  • Angebotstyp,
  • Trainer:in/Übungsleitung,
  • Anzahl der Teilnehmenden (ohne personenbezogene Daten).

12. Gibt es vertragliche Grundlagen?

Ja. Der LSB schließt mit dem Sportanbieter eine Kooperations- oder Leistungsvereinbarung. Die Schule ist keine Vertragspartei, aber eine Kooperationsvereinbarung wird empfohlen und wird durch den LSB gestellt.

13. Wie lange läuft das Programm?

Die Umsetzung ist bis zum Ende des Schuljahres 2033/2034 geplant. Stichtag ist dann der 31.07.2034.

14. Welche Rolle haben die Kreis- und Stadtsportbünde?

Die KSB/SSB unterstützen bei der regionalen Vernetzung, beim Matching von Schulen und Vereinen sowie bei organisatorischen Fragen. Sie können aber auch selbst Angebote durchführen oder koordinieren.

15. Wo kann ich Kontakt aufnehmen?

Landessportbund Brandenburg e. V.
Koordinierungsstelle Startchancen
E-Mail: startchancen@lsb-brandenburg.de

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg