Organe

Organe

Organe des Landessportbundes Brandenburg e.V.


 

Der Landessporttag

Der Landessporttag ist das oberste Organ des LSB. Alle vier Jahre wird ein ordentlicher Landessporttag schriftlich durch den Präsidenten/die Präsidentin sowie den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Vorstandes einberufen. Wenn er zusammentritt, prüft er die erledigten Aufgaben, die vom Präsidium, dem Vorstand des LSB sowie der Geschäftsstelle ausgeführt wurden. Während solch einer Tagung trifft er in vielen Angelegenheiten Entscheidungen und fasst Beschlüsse, welche z. B. die Arbeit der nächsten Jahre betreffen. Auch wählt der Landessporttag das Präsidium für vier Jahre.

Aufgaben des Landessporttags:

  • Beschlussfassung und Kontrolle in allen LSB-Angelegenheiten
  • Beschlussfassung zu Satzungsänderungen
  • Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern, u.a.

Der Landessporttag setzt sich zusammen aus:

  • den Delegierten der Mitglieder
  • den Mitgliedern des Präsidiums mit je einer Stimme
  • den Mitglieder der Beschwerdekommission (ohne Stimmrecht)
  • den Kassenprüfern/-prüferinnen (ohne Stimmrecht)
  • den Ehrenmitgliedern (ohne Stimmrecht)
  • dem Vorstand (ohne Stimmrecht)

Das Stimmrecht wird von den Delegierten wahrgenommen.
Eine Stimmenbündelung wie z.B. bei der Mitgliederversammlung, ist nicht möglich. Stimmberechtigt und wählbar sind alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Beschlüsse des Landessporttages werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gültigen Stimmen.

Ein außerordentlicher Landessporttag kann auf Beschluss des Präsidiums, des Vorstandes oder auf Grund bestehenden Interesses von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.

Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt jährlich zwischen den Landessporttagen zusammen und muss schriftlich von dem Präsidenten/der Präsidentin und dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Vorstandes einberufen werden.
Sie ist mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Weiterhin gehört es auch zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung, über den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahrs zu entscheiden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes
  • Entgegennahme der Berichte des Präsidiums, des Vorstandes und der Kommissionen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Beschlussfassung gemäß der Satzung
  • Beschlussfassung über Anträge

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:

  • den Delegierten der Mitglieder
  • den Mitgliedern des Präsidiums mit je einer Stimme
  • den Mitglieder der Beschwerdekommission (ohne Stimmrecht)
  • den Kassenprüfern/-prüferinnen (ohne Stimmrecht)
  • den Ehrenmitgliedern (ohne Stimmrecht)
  • dem Vorstand (ohne Stimmrecht)

Im Gegensatz zum Landessporttag kann bei der Mitgliederversammlung eine Stimmenbündelung erfolgen, wobei jeder Stimmberechtigte höchstens fünf Stimmen auf sich nehmen kann. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein Delegierter kann jeweils nur ein Mitglied vertreten.
Stimmberechtigt und wählbar sind ebenfalls alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Präsidiums oder auf Antrag von mind. einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.

Das Präsidium

Das Präsidium führt den Landessportbund und setzt die Beschlüsse des Landessporttages und der Mitgliederversammlung um.

Es setzt sich zusammen aus:

  • dem Präsidenten/ der Präsidentin
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Breitensport und Sportentwicklung
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Leistungssport
  • dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Bildung
  • dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin
  • dem Mitglied für Recht und Satzungsfragen
  • dem Mitglied für Mädchen und Frauen
  • dem Mitglied für Sportstätten und Umwelt
  • dem Mitglied für Gesundheit im Sport
  • dem/der „Vorsitzenden der Brandenburgischen Sportjugend“

Die Mitglieder werden vom Landessporttag auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Mitglied kann durch Wahl werden, wer mittelbar dem LSB angehört (Mitglied im Verein).

Mitarbeiter der Geschäftsstelle des LSB sind nicht ins Präsidium wählbar, außer sie scheiden aus ihrer Mitarbeiterstellung aus.

Das Präsidium beruft den Vorstand für die Dauer von bis zu fünf Jahren.

Wenn es eine Situation erfordert, kann das Präsidium Landesausschüsse einberufen, die ständig oder zeitweilig handeln können.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Personen und ist hauptamtlich tätig. Er wird durch das Präsidium für eine Dauer von bis zu fünf Jahren berufen. Eine wiederholte Berufung ist zulässig.

Unsere Partner

Wir danken unseren Partnern für ihren Beitrag zur Entwicklung des Sportlandes Brandenburg