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Jun

20150626_gema Vereinsinterne Trainingskurse ohne zusätzliche Kursgebühr bleiben auch weiterhin von GEMA-Gebühren befreit
Wichtige GEMA-Info für Fitness- und Gesundheitskurse

Die GEMA hat ihre Gebühren für den Bereich der Kurse verändert. Die Preiserhöhung gilt allerdings nur für Fitness- und Gesundheitskurse, die nicht unter die Zusatzvereinbarung mit dem DOSB fallen. Die GEMA verschickt jedoch laut DOSB Schreiben an die Vereine, in denen diese Zusatzvereinbarung keine Erwähnung findet. Damit werde der Eindruck erweckt, es müssten sämtliche Kurse angemeldet und lizensiert werden.

Unter die Zusatzvereinbarung fallen alle Kurse des vereinsinternen Trainingsbereichs, an denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und bei denen keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Sie bleiben weiterhin von den Gebühren befreit.
Nicht unter die Zusatzvereinbarung fallen Vereine, die Personen nur für den Kursbesuch mit einer Mitgliedschaft ausstatten (befristete Kurzmitgliedschaften) oder die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilungen.
Nur für diese Vereine gilt statt des bisherigen Tarifs „WR-KS“ nun der neue Tarif „WR-KS-F“.

In einem Info-Schreiben der GEMA an den DOSB heißt es dazu:

„Für Fitness- und Gesundheitskurse hat die GEMA separate Vergütungssätze mit der Bezeichnung WR-KS-F aufgestellt, die mit Wirkung ab dem 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt werden. Die Vergütungs-sätze orientieren sich an den Gegebenheiten im Fitness- und Gesundheitsbereich und stellen auf die Parameter „Mitgliedsbeitrag“ und „Teilnehmer je Kursstunde“ ab. Die Vergütungssätze WR-KS, vgl. https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_wr_ks.pdf, wer-den entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse. Konkret wird Abschnitt I, Ziffer 2, in den Tarifen WR-KS gestrichen.“

Neuer Tarif WR-KS-F (Gilt nicht für Kurse, die unter die Zusatzvereinbarung mit dem DOSB fallen)

GEMA-Broschüre (u.a. mit dem Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA)

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