10
März
Ukraine: DOSB richtet Soforthilfefonds für Aktive ein
10
März
Der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sporthilfe (DSH) haben einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportlerinnen und Sportler aufgelegt, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen. „Der Sport darf sich nicht nur solidarisch erklären, sondern muss angesichts der humanitären Katastrophe auch unmittelbare Unterstützung leisten“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert dazu. „Wir wollen etwas konkret für ukrainische Sportler*innen tun. Dieser Verpflichtung möchten wir mit Hilfe unseres Soforthilfefonds nachkommen und ein weiteres Zeichen für den humanitären Sport setzen“, so Weikert. Der DOSB stellt auf Beschluss von Präsidium und Vorstand dem Fonds einen Grundstock in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Deutsche Sporthilfe wird insbesondere ihre Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen und ihre geförderten Aktiven aktivieren, um einen Beitrag zu leisten.
Spenden werden aktuell per Überweisung entgegengenommen. Demnächst soll das Angebot um eine niedrigschwellige Spendenmöglichkeit erweitert werden.
Empfänger: Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
Betreff: Ukrainehilfe
Wichtig: Auf eigene Spendensammlungen sollten Vereine aktuell verzichten. Da gemeinnützige Vereine ihre Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden dürfen, laufen sie sonst Gefahr, ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Allerdings dürfte in absehbarer Zeit das Bundesfinanzministerium – wie schon häufiger geschehen – sogenannte Billigkeitsregelungen erlassen, die die möglichen Hilfeleistungen für Vereine erweitern und vereinfachen.