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Steuern und Finanzen: Weitere Neuerungen für Vereine 2021

Stillstand in den Sportstätten, Bewegung in den Rechnungsbüchern: Das Jahr 2021 hat einen ganz besonderen Start hingelegt. Während die Pandemiemaßnahmen dafür sorgten, dass in Turnhallen und auf Sportplätzen Ruhe herrschte, brachten Gesetzesänderungen Bewegung in die Abrechnung der Vereine. Denn das Jahressteuergesetz 2020, das vom Deutschen Bundestag Mitte Dezember vergangenen Jahres verabschiedet wurde, beinhaltet wichtige Neuregelungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts.

Wichtigste Neuerung für die Vereine ist dabei sicher, wie bereits berichtet, die Erhöhung der Übungsleiter- (von 2.400 auf 3.000 Euro pro Jahr) sowie Ehrenamtsfreibeträge (von 720 auf 840 Euro pro Jahr). Zudem wurde die Kleinbetragsgrenze, bis zu der wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt sind, auf 45.000 Euro erhöht. Ebenfalls größer geworden ist die Liste der gemeinnützigen Zwecke. So kam unter anderem der Klimaschutz dazu. Erleichterung für kleinere Sportvereine verspricht auch die Änderung zur zeitnahen Mittelverwendung. Vereine, deren jährliche Gesamteinnahmen in allen Bereichen nicht 45.000 Euro übersteigen, sind ab 2021 von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Eine sogenannte Mittelverwendungsrechnung wird damit für die betroffenen Vereine entbehrlich.

Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Neuerungen finden Sie hier.

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