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Olympia und Fußball-EM: Regeln für Public Viewing im Vereinsheim
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Die Fußball-EM im eigenen Land und auch die Olympischen Spiele im Nachbarland Frankreich sind nicht weit entfernt: Die großen Sporthöhepunkte des Jahres werden auch dem Sportland direkt vor der Tür serviert – doch aufgrund der knappen Tickets und ihrer Preise bleibt es trotzdem nur wenigen vorbehalten, live mit ihren Stars und gemeinsam mit anderen Fans im Stadion mitzufiebern. Eine gute Alternative dazu ist das Public Viewing, das auch in Brandenburger Vereinen eine große Anhängerschar besitzt. Doch aufgepasst: Sowohl für die EM als auch für die Olympischen und Paralympischen Spiele gelten insbesondere bei der Gema Ausnahmeregeln, die nicht im Gesamtvertrag enthalten sind, der vom Deutschen Olympischen Sportbund für den Sport mit der Gema geschlossen wurde.
Daher sollten alle Vereine, die ein gemeinsames Mitfiebern vor dem Fernseher bzw. ein Public Viewing in ihren Sportstätten planen, diese auch bei der Gema anmelden. Dafür gibt es folgende unterschiedliche Tarife.
Tarif FS
Bei Übertragung von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter auf Bildschirmen bis 42 Zoll (106cm Diagonale), bei Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik.
Tarif U-V / M-V oder U-ST mit zusätzlicher Fernsehwiedergabe (Public Viewing)
Die Tarife U-V/M-V werden ausschließlich bei Public Viewing mit Veranstaltungscharakter angewendet. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt.
Tarif M-SP I. 1
Der Tarif gilt für die Übertragung einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung) z. B. nur 3 „Spiele“. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer, sofern diese bei der Anmeldung nicht genannt wird oder genannt werden kann, erfolgt die Lizenzierung anhand des Fassungsvermögens des Übertragungsortes.
Ausführliche Informationen dazu gibt es hier auf der Gema-Seite.