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Mindestlohn im Sportverein
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Der seit dem 1. Januar 2015 gültige gesetzliche Mindestlohn soll Arbeitnehmern im Niedriglohnsegment mehr finanzielle Sicherheit geben. Für Verunsicherung indes sorgt die neue Regelung bei zahlreichen Vereinen, die dadurch Mehrkosten fürchten.
Doch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gibt für viele Entwarnung: „Für den Großteil der Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen, wird das Mindestlohngesetz keine Rolle spielen“, heißt es im neuesten Newsletter des DOSB – mit einer Einschränkung: „Aber auch in Vereinen gibt es einige Beschäftigungsformen, auf die das Mindestlohngesetz Anwendung findet. Dies betrifft geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen, die den Freibetrag übersteigen, Vertragsamateure und hauptamtliche Beschäftigungen. Hier sind beispielsweise Auswirkungen auf die Planung der Personalkosten sowie die Anpassung und Dokumentation der Arbeitszeiten zu beachten.“
Eine DOSB-Broschüre gibt einen Überblick über das Mindestlohngesetz und beschreibt Auswirkungen auf die Sportvereinslandschaft. [icon package="fa" type="file-text" size="small" bgcolor="red" align="center" roundborder="yes"]
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